Die Mitglieder des BRB e.V. erklären sich mit folgenden Richtlinien zur Durchführung Ihrer reproduktionsmedizinischen Tätigkeit einverstanden:
Die ärztlichen Mitglieder des BRB.e.V. erklären sich mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur künstlichen Befruchtung einverstanden.
Insbesondere verpflichten sie sich zur Beachtung der Vorgaben des deutschen (ESG):
- Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung sollten möglichst nicht mehr
entwicklungsfähige Embryonen entstehen als auf Wunsch des Kinderwunschpaares
transferiert werden sollen.
- Die Kryokonservierung von Embryonen ist entsprechend dem ESG nur für den
unvorhergesehenen Notfall möglich.
- Ein Embryotransfer mit mehr als 3 Embryonen ist ein Verstoß gegen das
ESG (Strafgesetz) und führt zum Ausschluß aus dem BRB e.V.
Die Mitglieder des BRB e.V. akzeptieren
- die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnung und
- die Richtlinien der bayerischen Landesärztekammer zur Durchführung
reproduktionsmedizinischer Maßnahmen
- die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für gesetzlich
versicherte Patienten
Die Mitglieder des BRB e.V., soweit sie die kassenrechtlichen Vorgaben erfüllen, akzeptieren die Bestimmungen des Vertrages zu Integrierten Versorgung ART mit den teilnehmenden Betriebskrankenkassen:
Es wird akzeptiert
- dass jedem Kinderwunschpaar, soweit zur Durchführung der Assistierten
Reproduktion die Zuständigkeit einer BKK besteht, die Möglichkeit zur Teilnahme
angeboten wird
- dass eine Ablehnung der Teilnahme des Kinderwunschpaares an der Integrierten
Versorgung (IV) schriftlich dokumentiert sein muss
- dass die für den Behandlungszyklus maßgeblichen Daten, soweit sie vom
BRB e.V. festgelegt sind, der zentralen Datendatei der Repromed GmbH
übermittelt werden
- dass ein Embryotransfer von mehr als 2 Embryonen gegen den Vertrag zur
Integrierten Versorgung verstöß und zum Ausschluss des Mitgliedes führen kann.
Die Mitglieder des BRB e.V. verpflichten sich
- dass kein geldwerter Vorteil für die Zuweisung eines Paares zur
Assistierten Reproduktion gewährleistet wird –(auch nicht innerhalb von
sogenannten ärztlichen Netzwerken).
Es wird von allen Mitglieder akzeptiert, dass bei Verstößen gegen die o.g. Punkte des BRB e.V. - Kodex auf Antrag hin und nach Anhörung des betroffenen Mitglieds in der Vollversammlung des BRB e.V. ein Auschluss des Mitglieds aus dem BRB e.V. mit absolutem Mehrheitsbeschluss der Vollversammlung erfolgen kann.
Der o.g. BRB e.V. – Kodex ist auch von denjenigen Ärzten zu akzeptieren, die im Rahmen der integrierten Versorgung ART die Leistungen der ReproMed Service GmbH in Anspruch nehmen, ohne Mitglied des BRB e.V. zu sein.
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